Unternehmenskrise – die beste Insolvenz ist die, die vermieden werden kann

Ist Ihr Unternehmen überschuldet, droht die Zahlungsunfähigkeit? Wir kennen die Wege aus der Krise und in eine zielführende Sanierung – denn Insolvenz muss nicht (immer) sein.

Peter Gangfuß und Partner haben langjährige Erfahrung in Vergleichs-, Konkurs- sowie seit 1999 in Insolvenzverfahren. Wir beraten sowohl in die Krise geratene Unternehmen und Privatpersonen als auch Gläubiger, insbesondere Banken und Kreditversicherer, die ihre Sicherheiten vor einer Insolvenz wirksam schützen möchten.

Wir wissen, wovon Sie reden, wenn es um die Vermeidung einer Insolvenz geht, da wir seit vielen Jahren die unterschiedlichsten Mandanten aus den Bereichen Handel, Dienstleistung, Organisation, Industrie und Handwerk intensiv betreuen und beraten. Unsere langjährigen praktischen Erfahrungen und Kenntnisse bei Sanierungen und Restrukturierungen kommen unseren Auftraggebern ebenso zugute wie unsere Tätigkeiten als Gläubigervertreter sowie Insolvenzverwalter.

Zahlungsunfähigkeit droht? Gehen Sie geordnet vor

Unsere Dienstleistungen umfassen Sanierungs- und Abwicklungskonzepte, Entwürfe von Insolvenzplänen, Beratung bei übertragenden Sanierungen, Betreuung und Verwaltung von Sicherheiten. Darüber hinaus sind wir durch die Bündelung unserer professionell arbeitenden Berater jederzeit in der Lage, Insolvenzberichte und Insolvenzpläne zu prüfen.
Als Geschäftsführer einer überschuldeten und / oder zahlungsunfähigen GmbH oder GmbH & Co. KG sind Sie insolvenzantragspflichtig. Wenn nicht, können Sie sich außergerichtlich mit Ihren Gläubigern einigen oder gerichtlich über das Insolvenzrecht.

Restschuldbefreiung durch Regel- oder Verbraucherinsolvenz

Mit der Restschuldbefreiung können sich alle natürlichen Personen von Restschulden befreien und haben damit realistische Aussichten auf eine schuldenfreie Zukunft – auch bei hoher Verschuldung.
Die Insolvenzordnung (InsO) unterscheidet zwischen dem Regelinsolvenzverfahren und dem Verbraucherinsolvenzverfahren.
Für Selbstständige und ehemalige Selbstständige, die mehr als 19 Gläubiger oder Schulden aus Arbeitsverhältnissen haben, gelten die Regelungen des Regelinsolvenzverfahrens. Für Verbraucher und ehemalige Selbstständige mit weniger als 20 Gläubiger und ohne Schulden aus Arbeitsverhältnissen gelten die Regelungen des Verbraucherinsolvenzverfahrens.
Sowohl bei dem Regelinsolvenzverfahren als auch bei einem Verbraucherinsolvenzverfahren beraten und begleiten wir Sie professionell in der Abwicklung bis zur Eröffnung des Verfahrens.